In den USA ist der Datenschutz nicht ausreichend! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelung zum Datentransfer von der EU in die USA für ungültig erklärt. Die persönlichen Daten europäischer Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, heißt es in dem Urteil. Die Europäische Kommission hatte demnach gar nicht die Kompetenz, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, erläutern ARAG Experten. Geklagt hatte ein Österreicher, der seine personenbezogenen Informationen bei Facebook nicht als sicher ansah. Das US-Unternehmen hat seinen Europasitz in Irland und speichert die Daten in den USA. Die EU-Kommission erklärte, sie wolle zügig Verhandlungen über ein neues Abkommen abschließen.
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