Kein Anspruch auf Anstellung bei Ein-Euro-Job
Wird durch die Bundesagentur für Arbeit bei einem Unternehmen ein sog. Ein-Euro-Jobber eingesetzt, so hat dieser keinen Anspruch auf Festanstellung bei dem jeweiligen Unternehmen. Laut ARAG Experten besteht zwischen dem Jobber und dem Unternehmen kein Vertragsverhältnis, weil die Beschäftigung allein auf die Anweisung der Bundesagentur für Arbeit zurückgeht (AG Frankfurt a.M. 9 Ca 9848/05).
Kein Rückzahlungsanspruch der Bank bei falscher Auszahlung
Wird das Guthaben eines Sparkontos an den Kunden ausgezahlt, obwohl das Geld als Mietkaution gedacht war und deshalb dem Vermieter das Verfügungsrecht darüber zustand, so hat die Bank nach 3 Jahren keinen Rückzahlungsanspruch mehr. Laut ARAG beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist bereits mit der Auszahlung (AG Frankfurt am Main 30 C 3392/06-45).
Versicherungsnehmer muss Bearbeitungskosten bei Täuschung zahlen
Wird durch einen Kunden einer privaten Haftpflichtversicherung ein Schaden vorgetäuscht, muss der Kunde die angefallenen Bearbeitungskosten der Versicherung als Schadensersatz leisten. Laut ARAG hat der Kunde die vertragliche Pflicht verletzt, der Versicherung keine unnötigen Kosten zu verursachen (AG Idar-Oberstein 3 C 465/05).