Es sah nach einem ganz normalen Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Der konsultierte Anwalt sollte für seinen Mandanten noch ausstehenden Lohn einklagen. Doch der Mandant brachte den Juristen schier aus der Fassung, indem er sich immer häufiger nach dem Stand des Verfahrens erkundigte. Ein Verfahren gab es offenbar aber gar nicht, denn der Anwalt hatte den säumigen Arbeitgeber bislang lediglich angeschrieben. Um den nervigen Mandaten indes ruhig zu stellen, machte sich der Rechtsanwalt kurzerhand zum Richter und schrieb ein selbst erfundenes Urteil. Natürlich hatte er den Prozess demzufolge gewonnen. Die ARAG Experten weisen in diesem kuriosen Fall darauf hin, dass es sich hierbei um Urkundenfälschung handelt, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Der Anwalt musste 3.900 Euro Strafe zahlen (Landgericht Dortmund, Az.: 45 Ns 222/14).
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