Es ist schon eine Menge Geld, die ein Neuwagen so verschlingt. Ärgerlich, wenn dieser dann auch noch Mängel aufweist. In diesem Fall kann natürlich vom Vertrag zurückgetreten und das in Zahlung gegebene Altfahrzeug zurückverlangt werden -allerdings wirklich nur das Auto und nicht ein möglicherweise darauf angerechneter Geldbetrag. ARAG Experten wissen, dass sich der Kunde ab jetzt auch die Ablösung eines vom Autohaus übernommenen Kredites für das Altfahrzeug anrechnen lassen muss. So geschehen im Falle eines BMW-Fahrers, der seinen alten noch mit einem Restkredit belegten Wagen gegen einen neuen "eintauschte". Die Ablösung des noch zu zahlenden Kredits, der den Autorestwert sogar überstieg, übernahm der Händler beim Neuwagenkauf als eine Art Preisnachlass. Bei der Rückgabe des Mängel aufweisenden Neuwagens bekam der Kunde den vollen Kaufpreis jedoch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht erstattet, sondern neben der Differenz des Neuwagenkaufpreises und des Altwagenrestwertes lediglich sein Altfahrzeug zurück (BGH, Az.: VIII ZR 334/06).
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