Nach den vorab veröffentlichten Zahlen werden folgende Defizite in der stationären und ambu-lanten Versorgung angesprochen: Pflegebedürftige würden nicht häufig genug umgebettet, sie bekämen nicht genug zu trinken und zu essen und es fände keine angemessene Inkontinenzversorgung statt. Weiter ist von einer schlechten Pflege bei altersverwirrten Menschen (Demenzkranken) die Rede.
In dem entsprechenden Bericht werden diese Mängel nicht nur stationären, sondern auch ambulanten Pflegeeinrichtungen vorgeworfen. Andreas Wilhelm, der Vorsitzende des Arbeitgeber- und Berufsverbandes Privater Pflege e.V (ABVP), kann diese Vorwürfe gegenüber den ambulanten Pflegeeinrichtungen nicht nachvollziehen: „Wie soll ein ambulanter Pflegedienst, der lediglich die vom Pflegebedürftigen in Auftrag gegebenen Leistungen erbringen kann und daher oft nur wenige Minuten am Tag bei dem Pflegebedürftigen vor Ort sein kann, eine angemessene Ernährung des Patienten sicherstellen?“
Und - so Wilhelm weiter: „Der Pflegedienst kann allenfalls den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen dahingehend beraten, wie eine angemessene Ernährung erfolgen soll. Wenn sich die Betroffenen dann nicht an die Beratung halten, hat der Pflegedienst nicht die Möglichkeit, hier aktiv einzugreifen, sondern hat lediglich die Option, diesen Mangel zu dokumentieren und diese Information an den Medizinischen Dienst und die Pflegekassen weiterzugeben.“
Weiterhin verweist Wilhelm darauf, dass Leistungen der Dekubitusvorsorge, wie z.B. das Lagern und Umbetten des Pflegebedürftigen, häufig nicht nur durch den Pflegedienst allein, sondern zusätzlich auch durch im Haushalt tätige Pflegepersonen, wie z.B. Angehörige, durchgeführt werden. Diese Pflegepersonen werden zwar vom Pflegedienst beraten und dahingehend angeleitet, das erforderliche „Lagern und Umbetten“ fachgerecht auszuführen. Erzwingen kann der Pflegedienst die fachgerechte Umsetzung durch die Pflegeperson jedoch nicht.
Der mangelnden Versorgung von altersverwirrten Menschen (so genannten Demenzkranken) kann durch eine bessere Ausgestaltung der finanziellen Leistungen für diese Menschen begegnet werden. Insofern begrüßt der ABVP einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Pflegeversicherungsreform. Notwendig ist weiter eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der bislang die Belange von Demenzkranken nur unzureichend berücksichtigt.
Kritisch bewertet der ABVP-Vorsitzende dagegen den von der Bundesregierung geplanten ver-mehrten Einsatz von Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation: „Gerade im Hinblick auf die vom MDS festgestellten Mängel sollten die Qualitätsanforderungen und deren Überprüfung bei Einzelpflegekräften die selben sein wie bei ambulanten Pflegediensten!“