Der Vorwurf, der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. sei demokratiewidrig organisiert, ist in seiner Absurdität einzigartig. Satzungen von Arbeitgeberverbänden bemessen den Stimmeneinfluss ihrer Mitglieder traditionell an der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen.
Der Vorwurf, der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. repräsentiere nicht die notwendige Anzahl von 50% der Mitarbeiter mit Tarifbindung, entbehrt jeglicher Grundlage. Nach den Erhebungszahlen der Bundesnetzagentur sind im Bereich der lizenzpflichtigen Briefbeförderung rund 195.000 Beschäftigte tätig, davon rund 149.000 bei der Deutschen Post AG und rund 46.000 bei anderen Lizenznehmern - dazu gehören auch Konzerntöchter der Deutschen Post. Im Geltungsbereich des Tarifvertrages sind bei unseren Mitgliedsunternehmen zur Zeit rund 173.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Der Vorwurf, der vereinbarte Mindestlohn orientiere sich an den Tarifen der Deutsche Post AG und sei nicht marktüblich, ist verfehlt und stellt eine unzulässige Tarifzensur dar. Die Festlegung der Höhe der tariflichen Entgelte ist nach Art. 9 Abs.3 GG allein Sache der Tarifvertragsparteien. Im Übrigen orientiert er sich nachweislich an vergleichbaren Branchen und sichert nicht mehr als ein Existenzminimum.
Für weitergehende Informationen beachten Sie bitte das beigefügte Kurzgutachten von Herrn Prof. Dr. Thomas Blanke, Universität Oldenburg zu den Ausführungen von Prof. Kämmerer /Prof. Thüsing zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbandes Posdienste e.V..