Bei einer Arbeitslosenquote von über 12 Prozent und über 18.000 Langzeitarbeitslosen ist die bremische Arbeitsmarktpolitik auch in einer Phase konjunktureller Erholung auf öffentlich geförderte Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt angewiesen. Diese Beschäftigung wird in Bremen aktuell zum größten Teil über Ein-Euro-Jobs organisiert. Die neue Regierung plant hier eine Umsteuerung zugunsten geförderter sozialversicherungspflichtiger Stellen. „Wir begrüßen dieses politische Vorhaben, das der Kammer seit langem ein wichtiges Anliegen ist, ausdrücklich“, so Hauptgeschäftsführer Hans Endl. Diese Stellen müssen den Beschäftigten eine mittelfristige Lebensplanung ermöglichen und dürfen die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt nicht aus den Augen verlieren.
Für die Träger von Beschäftigungsmaßnahmen ergibt sich aus der anstehenden Umsteuerung u. U. eine schwierige Situation, weil mit dem Wegfall der 1-Euro-Jobs auch die nicht unerheblichen Maßnahmepauschalen wegfallen. „Natürlich brauchen wir für eine qualitativ besser ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik auch eine hochwertige Trägerinfrastruktur“, so Endl: „Im Zentrum müssen aber die Arbeitslosen und deren Integration stehen“.
Die Landespolitik muss zudem mit dem Abbau von 1-Euro-Jobs auch eine haushaltsrechtliche Fehlsteuerung beseitigen. Mithilfe einer Bundesrats-initiative muss Bremen dafür sorgen, dass Mittel, die bislang für den Unterhalt von
1-Euro-Jobbern aufgewendet wurden, in Lohnmittel verwandelt werden. Dies würde der Maxime „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ folgen. „Es ist doch sinnvoller, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu finanzieren, mit denen die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst sinnvoll erwirtschaften können, anstatt ihnen als Ein-Euro-Jobbern den Unterhalt zu bezahlen“, betont Hans Endl.
Der Beitrag im Weser Kurier macht deutlich: „Ein-Euro-Jobber leisten wichtige gesellschaftliche Tätigkeiten. Die Ausführung dieser Tätigkeiten muss ihnen auch den Statuswechsel zum Arbeitnehmer ermöglichen“, führt Endl aus.