Im Rahmen des Gesprächs bestand zwischen beiden Seiten Einigkeit, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Hessen mit Ausbildungsplätzen versorgt werden müssen. Eine berufliche Erstausbildung sei die beste Voraussetzung für den Einstieg ins Erwerbsleben, verdeutlichten beide Seiten.
Der DGB begrüßte die Steigerung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im hessischen Handwerk. Diese Verbesserung der Situation müsse aber mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützt werden, um vor allem den Altbewerbern eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu eröffnen. Ein Abbau der sogenannten Bugwelle helfe den Schulabgängerinnen und Schulabgängern des aktuellen Schulentlassjahrgangs bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Zur konjunkturellen Lage des hessischen Handwerks erklärten die Vertreter der hessischen Handwerkskammern, dass nach der konjunkturellen Verschnaufpause im 1. Quartal 2007 die Handwerksbetriebe in Hessen wieder optimistisch nach vorne blicken. Alle Konjunkturindikatoren seien nach oben gerichtet und der Geschäftsklimaindex erreiche den zweithöchsten Wert der letzten zehn Jahre. Die hessischen Handwerksbetriebe beurteilten demnach ihre aktuelle Geschäftslage mit annähernd 80 Prozent als "gut" oder "befriedigend".
Beide Seiten bekräftigten ihre Haltung, dass die Qualität handwerklicher Leistungen und die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks durch Bundesgesetze beeinträchtigt wurden. Die Veränderungen beim Meisterbrief seien dafür ein Beispiel. Weder sei hierdurch die handwerkliche Qualität noch die Ausbildungsquote im Handwerk erhöht worden. Stattdessen "explodiere" die Zahl der Ein-Mann-Gründungen in den sogenannten zulassungsfreien Handwerken, wie z.B. Fliesenleger und Raumausstatter.
Zwischen den Gesprächsteilnehmern bestand Einigkeit, dass durch den Wegfall des verpflichtenden Meisterbriefes in diesen Berufen strukturelle Verwerfungen ausgelöst wurden, die den Meisterbrief als Garant für Qualität im Handwerk gefährden.
Einen breiten Raum nahm im Rahmen des Gesprächs die Vergabe öffentlicher Aufträge durch ein Hessisches Vergabegesetz ein. Hierzu wurden in den Landtag sowohl Gesetzentwürfe von SPD - Bündnis 90/Die Grünen als auch von der CDU-Fraktion eingebracht. Zu diesen Gesetzesvorhaben verdeutlichten die Vertreter des Handwerks, dass dadurch die Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht wachsen dürfe. Das Handwerk sei für ein unbürokratisches und rechtlich einwandfreies Tariftreuegesetz.
Die Gewerkschaftsvertreter verdeutlichten, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens am 1. Januar 2008 ein Hessisches Vergabegesetz in Kraft treten müsse, das seinen Namen auch verdient. Beide Seiten verabredeten, den Gesetzgebungsprozess zu begleiten. Abschließend vereinbarten die Gesprächsteilnehmer insbesondere in Fragen von Quantität und Qualität der Berufsbildung, der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesland Hessen sowie einer beabsichtigten hessischen Regelung zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Tariftreue im Dialog zu bleiben.