Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) unterstreicht angesichts dieses Urteils die Verpflichtung des privaten Rundfunks zur publizistischen Vielfalt. Mit der Karlsruher Entscheidung werde der Gestaltungsauftrag der Länder hervorgehoben. Neben der Ausgestaltung des Auftrags und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfe auch der private Rundfunk nicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe enthoben werden.
DLM zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) unterstreicht angesichts dieses Urteils die Verpflichtung des privaten Rundfunks zur publizistischen Vielfalt. Mit der Karlsruher Entscheidung werde der Gestaltungsauftrag der Länder hervorgehoben. Neben der Ausgestaltung des Auftrags und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfe auch der private Rundfunk nicht seiner gesellschaftlichen Aufgabe enthoben werden.