Die von der Kommission geplanten Änderungen des sog. Telekommunikations-Package, über die nun das Europäische Parlament und der Rat zu beraten haben, sehen u. a. einen gleichberechtigten Zugang von Rundfunk- und Mobilfunkdiensten nach dem Konzept der Diensteneutralität auch zu einem Frequenzbereich vor, welcher derzeit vom Rundfunk genutzt wird. In den nun bekannt gewordenen Vorschlägen wird den einzelnen Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt, dem Rundfunk bei Allgemeininteresse einen bevorrechtigten Zugang zu Frequenzen zu ermöglichen. Unter diese Allgemeininteressen fällt das Prinzip der Vielfaltsicherung als wesentlicher Eckpfeiler der dualen Rundfunkordnung in Deutschland.
Die Direktorenkonferenz wird sich in den Beratungen der kommenden Monate dafür einsetzen, dass rundfunkspezifische Verbreitungsvorgaben auch weiter möglich bleiben. Vor dem Hintergrund der Revision der EG-Fernsehrichtlinie, welche die Fernsehveranstalter als Teil der Kulturwirtschaft anerkennt, fordert die DLM die Kommission auf, die Idee des bevorrechtigten Zugangs des Rundfunks zu den Frequenzen weiter zu entwickeln. Wenn den Mitgliedsstaaten das Recht eingeräumt wird, privaten Rundfunkveranstaltern gesetzliche Programm- und Verbreitungspflichten aufzuerlegen, dann muss dem Rundfunk auch der Zugang zu Frequenzen garantiert werden.