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Fairness und Transparenz bei den Flughafenentgelten für eine funktionierende Systempartnerschaft von Airlines und Flughäfen

(lifePR) (Berlin, )
„Die deutschen Flughäfen bekennen sich zur gelebten Systempartnerschaft mit den Airlines. Voraussetzung für eine weitere Optimierung der gemeinsamen Wertschöpfungskette sind allerdings Fairness und Transparenz bei der Festsetzung der Flughafenentgelte“, sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

In ihrer Stellungnahme geht der Flughafenverband ADV damit auf Forderungen der Fluggesellschaften nach einer Regulierungsbehörde ein. „ Wir brauchen in Deutschland weder staatliche Eingriffe noch zusätzliche Bürokratie“, so Beisel und weiter:

„In Deutschland existiert bereits seit Jahren ein bewährter Rechtsrahmen zur Festsetzung und Genehmigung von Flughafenentgelten sowie zur gerichtlichen Überprüfung in Streitfällen. „Mit Ihrer Forderung nach einer zusätzlichen Regulierungsbehörde verfolgen die Fluggesellschaften eindeutig das Ziel, ihre eigene Rendite auf Kosten der Leistungsfähigkeit des deutschen Flughafensystems noch weiter aufzubessern.“ Zu den Fakten:

In Deutschland stehen eine Vielzahl von Flughäfen einem Nachfrage-Oligopol gegenüber:

Die beherrschende Stellung der drei großen deutschen Airline-Konzerne und die Forderung nach mehr Regulierung verbunden mit der Gründung einer zentralen Regulierungsbehörde entbehren jeglicher Grundlage. Ralph Beisel: „Dem Nachfrage-Oligopol der drei großen Fluggesellschaften, die in Deutschland 70% des Marktes unter sich aufteilen, stehen weit über 50 Flughäfen unterschiedlicher Größe gegenüber. Die müssen sich sowohl im regionalen als auch im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten.“

Einbindung der Systempartner durch Transparenz und Konsultationen in den Entgeltprozess

Die genehmigungspflichtigen Flughafenentgelte sind in §43 LuftVZO geregelt. Hierin werden Entgelte „für das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie für die Benutzung von Fluggasteinrichtungen“ bestimmt. Bereits heute werden die Entgelte durch die unabhängigen Landesluftfahrtbehörden genehmigt. Über Konsultationen und Anhörungen werden die Fluggesellschaften wie in wohl kaum einer anderen Industrie intensiv in geplante Änderungen der Entgeltordnungen miteingebunden. „Die Flughäfen bekennen sich ausdrücklich zu diesem bewährten System aus Information und Transparenz“, sagt Ralph Beisel und ergänzt: „Fluggesellschaften sind als Kunden der Flughäfen wichtige und geschätzte Systempartner.“

Die Flughafenentgelte sind in den letzten Jahren gesunken.

Ralph Beisel im Fazit: „Es besteht kein sachlicher Anlass, die Landesluftfahrtbehörden durch eine nationale Regulierungsbehörde zu ersetzen, deren Entscheidungen wiederum durch Gerichte aufgehoben werden können. Dies würde im Ergebnis nur neue zentrale Bürokratie schaffen und die föderalen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland unberücksichtigt lassen. Die ADV lehnt daher die Verpflichtung zur Einrichtung einer nationalen Regulierungsbehörde nachdrücklich ab. Die Einbindung der Systempartner in den Entgeltänderungsprozess und die Weitergabe von Effizienzvorteilen zeigen, dass es grundsätzlich keines Eingriffes des Staates in einen funktionierenden Markt bedarf.“

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Herr Ralph Beisel, steht den Vertretern der Medien auch gerne persönlich für ein Interview zur Verfügung.
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