Die Konditionen des Beschäftigungszuschusses sind attraktiv. Je nach individuellem Leistungsvermögen übernimmt die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE München) bis zu 75 Prozent des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelts. Einmalzahlungen und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung werden ebenfalls berücksichtigt. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze, aber auch Teilzeitstellen mit mindestens der Hälfte der regulären wöchentlichen Arbeitszeit. Der Zuschuss kann in der ersten Förderphase bereits für maximal 24 Monate gezahlt werden. Im Anschluss daran ist es eine unbefristete Förderung möglich, wenn eine anderweitige Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt aller Voraussicht nach nicht zu finden ist. Sofern Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen dabei schwerbehinderte Menschen einstellen, werden diese Personen auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte mitgezählt, die derzeit bei fünf Prozent liegt.
Der neue Beschäftigungszuschuss soll ausschließlich Alg II-Bezieherinnen und -Beziehern zugute kommen, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung und älter als 18 Jahre sind. Neben der Dauer der Arbeitslosigkeit müssen die Kundinnen und Kunden zusätzlich in ihrem Leistungsvermögen eingeschränkt sein - beispielsweise auf Grund von Defiziten in der beruflichen Qualifikation oder gesundheitlichen Handicaps. Deshalb können auch begleitende Qualifizierungen finanziert werden, die einen unmittelbaren Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben. Der Qualifizierungszuschuss beträgt 200 Euro pro Monat und kann maximal zwölf Monate gezahlt werden. Jakob Grau, Geschäftsführer der ARGE München: "Mit dem Beschäftigungszuschuss können wir das finanzielle Risiko für interessierte Unternehmen möglichst gering halten. Wir geben Ihnen so die Chance, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schrittweise an die betrieblichen Anforderungen heranzuführen. Die geförderten Alg II-Bezieherinnen und -Bezieher erhalten so wieder eine echte berufliche Perspektive, die sonst kaum möglich wäre. Der Beschäftigungszuschuss ist deshalb keine Wirtschaftsförderung, sondern eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die neben ihrem geschäftlichen Erfolg auch ihre gesellschaftliche Verantwortung sehen."
Die Öffnung des Beschäftigungszuschusses für private Unternehmen ist eine Änderung, die erst zum 1. April 2008 in Kraft trat. Als gesetzliche Regelung war der Beschäftigungszuschuss bereits zum 1. Oktober 2007 eingeführt worden. In der ersten Phase konnten allerdings nur zusätzliche Tätigkeiten gefördert werden, die im öffentlichen Interesse liegen. In Abstimmung mit der Landeshauptstadt München wurde bereits am 11. Dezember 2007 beschlossen, dass 2008 insgesamt 300 dieser neuen Beschäftigungsverhältnisse in den sozialen Betrieben der Münchner Arbeitsförderungsinitiative (AFI) eingerichtet werden sollen. Im Rahmen des vereinbarten Kontingents konnte bisher bereits 100 Menschen eine dauerhafte berufliche Perspektive vermittelt werden.
Interessierte Firmen erhalten beim Arbeitgeberservice der ARGE München unter der Telefonnummer 089/ 67972 - 100 umfassende Informationen über den neuen Beschäftigungszuschuss. Neben den Förderleistungen werden sie auch beraten, welche Tätigkeiten sich für die Einrichtung dieser zusätzlichen Arbeitsplätze eignen könnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservices schlagen den Unternehmen zudem geeignete Kundinnen und Kunden vor, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, und unterstützen die Firmen bei der Personalauswahl.