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ARD-Vorsitzender Raff: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!"

Digitale Weiterentwicklung unverzichtbar - Indexierung der Rundfunkgebühr "interessante Option"

(lifePR) (Saarbrücken, )
Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der ARD-Vorsitzende Fritz Raff den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Das Gericht habe nicht nur seine bisherige Rechtsprechung von 1994 bestätigt, sondern für die digitale Medienwelt fortgeschrieben. Auch der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Volker Giersch, begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht den besonderen gesellschaftlichen Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben hat. Dabei komme den Gremien der Landesrundfunkanstalten und der GVK eine wichtige Hüter- und Kontrollfunktion zu.

Der ARD-Vorsitzende kündigte einen "verantwortungsbewußten Umgang mit dem Richterspruch" an. Befürchtungen, die nächste Gebührenerhöhung werde nach diesem Urteil besonders üppig ausfallen, entbehrten jeder Grundlage: "Wir haben unseren Bedarf für die neue Gebührenrunde äußerst zurückhaltend angemeldet und liegen damit in der Größenordnung der zu erwartenden Inflationsrate." Die letzte Gebührenerhöhung für die ARD sei sogar unterhalb der Inflationsrate geblieben. Der erneute Hinweis der Verfassungsrichter auf die Möglichkeit, die Rundfunkgebühr künftig zu indexieren, bezeichnete Raff als "interessante Option, um die Festsetzung der Gebühr von sachfremden Erwägungen frei zu halten."

Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde kommentierte Raff mit den Worten: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!" Der Senat habe deutlich gemacht, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Medienwelt eine unverzichtbare Rolle zukomme: "Die Verfassungsrichter sind der Überzeugung, dass sich allein über den Markt die für die Demokratie besonders wichtige inhaltliche Vielfalt der Meinungen nicht sichern lässt." Die digitalen Angebote der ARD seien deshalb nicht Selbstzweck: "Sie garantieren den Menschen auch weiterhin unabhängige Berichterstattung, Orientierung und Verlässlichkeit in einer ansonsten von kommerziellen Interessen und Konzentrationsbestrebungen bestimmten Medienwelt."

Raff äußerte sich erfreut, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht die Mittel versagt werden dürfen, die er im publizistischen Wettbewerb mit seinen kommerziellen Konkurrenten benötigt: "Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat: Die Rundfunkgebühr ist auch weiterhin frei von sachfremden Erwägungen festzusetzen."

Raff bekräftigte: "Das neue Urteil ist eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Ich habe den Eindruck, dass auch auf Länderseite das Urteil als ein Stück Mehr an Rechtssicherheit verstanden wird."

Der GVK-Vorsitzende Volker Giersch wies darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag weiter zu präzisieren und an die sich rasch wandelnden Markt- und Technikbedingungen anzupassen sei. "Geeignete Ansatzpunkte dazu bieten", so Giersch, "die Fortschreibung der ARD-Digitalstrategie und die programmlichen Leitlinien."
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