Wer einen Kindergarten gründen will und kann hat deshalb gar nicht so schlechte Karten. Zunächst muss ein Verein gegründet werden. Es wird eine Gründungsversammlung einberufen, bei die Satzung verabschiedet und der Vorstand gewählt wird. Zu Beginn der Versammlung werden ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer bestimmt. Die beiden unterschreiben auch das Gründungsprotokoll.
Das Protokoll kann kurz gehalten werden, es reicht den Ort, die Zeit des Treffens, sowie die Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Berufe der Teilnehmer zu benennen.
In der Gründungsversammlung wird die Satzung aufgeschrieben und beschlossen, die von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben wird.
Die Satzung zählt als Basis des Vereins. Die Vorgaben sind für alle Mitglieder bindend, daher sollte die Formulierung sehr sorgfältig erfolgen.
Nach Möglichkeit sollte die Satzung umfangreich die Ziele darstellen, um alles ungehindert durchführen zu können.
Um die spätere Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erhalten sind die Vorschriften der Finanzämter einzuhalten. Hierbei sind die Abschnitte über die Vereinszwecke sowie die Vermögensbindung bei Vereinsauflösung wichtig. Ein Steuerberater hilft in jedem Falle gleich am Anfang Fehler zu vermeiden.
Aus der Zweckbestimmung des Vereins muss der gemeinnützige Charakter eindeutig erkennbar und formuliert sein.
Gemäß § 26 BGB muss der Verein einen Vorstand haben. Dieser wird in das Vereinsregister eingetragen. Da die Änderungen mit Kosten verbunden sind empfiehlt es sich den Vorstand möglichst klein zu halten. (max. 4 Personen)
Wenn die Hürde der die Gründung genommen wurde, wird der Verein im Vereinsregister eingetragen. Alle Vorstandsmitglieder müssen mit Personalausweis, dem Protokoll der Gründungsversammlung und mit der Teilnehmerliste und der unterschriebenen Satzung zum Notar. Damit wäre der formelle Akt der Vereinsgründung abgeschlossen.
Weitere Schritte auf dem Weg zum Gründen und Betreiben eines Kindergarten erfahren Sie z.B. von Ihrem Steuerbüro ArtevanaTax Steuerberatungsgesellschaft mbH und Frau Steuerberaterin Beate Schwabe.
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