Als erster an einem Unfallort, dieses Szenario ist für viele Menschen eine Horrorvorstellung, zu unsicher fühlt man sich angesichts der Konfrontation mit Verletzten. Die Angst etwas falsches zu tun lähmt die meisten Ersthelfer, jedoch entscheiden oft schon die ersten Minuten, ob, beziehungsweise mit welchen Folgeschäden eine verunglückte Person überlebt.
Die Herzdruckmassage, die wichtigste Wiederbelebungsmaßnahme
Neueste Erkenntnisse führten zu einer Überarbeitung der Leitlinien zur Wiederbelebung. Demnach gilt die Herzdruckmassage als wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme. Entscheidend ist dabei, dass mit dieser im Notfall sofort begonnen wird und bis zum Eintreffen des Notarztes fortgeführt wird. Wird die Herzdruckmassage bei einem Herzstillstand in Kombination mit einer Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung angewendet gilt, auf 30 Kompressionen folgen zwei Beatmungen. Wer sich bei der Beatmung zu unsicher ist, leistet 100 Kompressionen pro Minute, dabei kräftig drücken und keinesfalls unterbrechen. Während bei Erwachsenen die Herzdruckmassage in den Vordergrund getreten ist, ist die Beatmung bei Kindern sehr wichtig. Bei Kindern wird geraten fünf mal zu Beatmen und dann zur Herzdruckmassage überzugehen.
Der richtige Umgang mit Schock-Patienten
Ein Schock ist deshalb so gefährlich, da in diesem Zustand Herz und Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Typisch für Patienten mit einem Schock ist kalter Schweiß, zittern, blasse Haut, Unruhe und Herzrasen, zudem tritt ein Schock meist erst einige Minuten nach einem Unfall auf. Ausgelöst werden kann ein Schock durch hohen Blutverlust oder eine Allergie, beispielsweise verursacht durch einen Insektenstich oder bestimmte Lebensmittel wie Nüsse. Bei einem Schock sollte der Oberkörper des Betroffenen flach auf den Boden gelegt und die Beine hochgelagert werden, damit der Blutfluss zum Herzen gesteigert wird. Nach Möglichkeit sollte der Betroffene zugedeckt werden und Puls und Atmung kontrolliert werden.
Erste-Hilfe ist Pflicht
Oft wird vergessen, dass jeder Mensch dazu verpflichtet ist, anderen Personen Erste-Hilfe zu leisten, wenn es die Situation verlangt und man dabei nicht selbst zu Schaden kommen kann. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, wird jedoch die Erste-Hilfe falsch ausgeführt wird niemand belangt. Auf jeden Fall ist sofort der Notruf unter der 112 zu informieren. Dabei sollen die fünf W-Fragen beantwortet werden, die Aufschluss darüber geben wo der Unfall passiert ist, was genau passiert ist, wie viele Personen zu Schaden gekommen sind, welche Verletzungen oder Krankheiten vorliegen und wer den Unfall meldet.
Dieser Ratgeber ersetzt auf keinen Fall den Besuch eines Ersten-Hilfe-Kurses und soll eher ein Denkanstoß sein, seine Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Vergessenes wird im Erste-Hilfe-Kurs wieder ins Gedächtnis gerufen und kann zu mehr Sicherheit führen, wenn es darum geht, bei einem Unfall richtig zu handeln.
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