Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung
"Dem Wandel in der Gesellschaft und damit natürlich einhergehend in der Arbeitswelt muss Rechnung getragen werden. Es sind nachweislich hauptsächlich Frauen (ca. 80 %), die in der Teilzeitfalle sitzen, weil sie nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder nicht mehr ganztags arbeiten wollen und können. Dass es ihnen dadurch an Aufstiegsmöglichkeiten, Weiterbildungs- Chancen und später an Rentenansprüchen mangelt, sind Fakten, die nur durch gemeinsame Anstrengungen von Unternehmen und Gesellschaft insgesamt geändert werden können", sagte Knoob.
Bereits heute gibt es die Regelung im Teilzeit- und Befristungs- gesetz, die den Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern und 6monatiger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Teilzeit gibt, sofern dem keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Die jetzige Planung des BAMs sieht eine ähnliche Regelung für das Rückkehrrecht aus der Teilzeit vor und dürfte deswegen keine große Bürokratiehürde für die Arbeit- geber sein.
"Gleichwohl sind wir als AUB der Meinung, dass die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben nicht allein Aufgabe der Unternehmen sein kann, sondern der gesamten Gesellschaft. Das erfordert ein Umdenken in vielen Bereichen, z.B. in der Aus- weitung von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten und der Aufhebung starrer Arbeitszeiten und Arbeitsplätze, dort wo es möglich ist."
Achtung: Am 4. Februar 2017 ist Tag der betrieblichen Mitbestimmung