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Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2020

100 Jahre Betriebsrätegesetz

(lifePR) (Nürnberg, )
Vor genau 100 Jahren, am 4. Februar 1920, trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft. Das Betriebsrätegesetz basierte auf der Überzeugung und dem Glauben an mündige, selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aktiv am Arbeitsleben teilnehmen und bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitbestimmen können.

„Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger versteht sich als unabhängige Vertretung einer modernen Arbeitnehmerschaft, für die betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen. Wir haben den Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017 ins Leben gerufen, um an diejenigen zu erinnern, die 1920 für die gleichen Ziele gekämpft haben wie wir heute:

Selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die betriebliche Lösungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Betriebe und der Beschäftigten aushandeln“, sagte Rainer Knoob.

Heute haben in vielen deutschen Unternehmen Arbeitgeber und Betriebsräte eigenständige Regelungen für sich gefunden, weil sie betriebliche Lösungen tariflichen Vereinbarungen vorziehen.„Und das wird auch nötig sein in der nächsten Zeit“, sagt Knoob. „Ich bin kein Schwarzmaler, aber wir erleben im Moment eine globale Politik, die immer mehr von strategischer Macht- und Handelspolitik bestimmt wird. Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt und die Arbeitsplätze in Deutschland  merken wir bereits jetzt, z.B. im Maschinenbau. Dass wir in Deutschland stärker mit der Weltwirtschaft als irgendeine andere Nation verbunden sind, ist einerseits der Grund für unseren Wohlstand, andererseits aber auch eine extreme Herausforderung, weil die globalen Entwicklungen unseren Handlungsspielraum bestimmen.

Damit werden wir umgehen müssen, z.B. durch schnelle und professionelle Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer in der Digitalisierung, moderne Arbeitszeitmodelle, die die Gesundheitder Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitgeber unter einen Hut bringen und moderne Betriebsräte, die mit den Arbeitgebern vertrauensvoll zusammenarbeiten und gemeinsam die Unternehmen mit den Arbeitnehmern in die Zukunft führen.“

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AUB e.V

Aus guten Gründen ist die AUB e.V. ein Berufsverband, der Mitglieder in allen Berufsbranchen unterstützt und Dienstleistungen für alle Arbeitnehmer und gewählten Interessenvertreter im Betrieb bereithält. Von einer Mitgliedschaft in der AUB profitieren Sie so in jedem Fall - ob Sie einen Betriebsrat gründen oder eine Schulung bzw. ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht besuchen möchten. Wichtig zu wissen: Anders als beim "klassischen" Betriebsrat gründen unsere Tätigkeiten nicht auf Ideologien, sondern verfolgen einen unabhängigen und zugleich betriebsbezogenen Ansatz.

Die AUB bietet informative, individuell planbare Seminare u. a. aus den Bereichen Betriebsrat und Betriebsratswahlen, ein umfangreiches Beratungsangebot und ein kompetentes Experten-Netzwerk.

Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und die Betriebsverfassung zur Seite.

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