Mit dieser Entscheidung des BAGs sollen anscheinend alle deutschen Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gewzungen werden. Und alle nicht in einer Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmer Deutschlands müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit dieser Entscheidung des BAGs der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz außer Kraft gesetzt wird.
Für Leistungen, die in einem Tarifvertrag vereinbart werden, war und ist das in Ordnung und zu akzeptieren. Aber in diesem Fall ging es um einen Verein, an den Opel im Rahmen der Sanierung des Unternehmens und eindeutig auf Druck der IG Metall ca.8.5 Mio Euro als sog. "Erholungsbeihilfe" an die IG Metall-Mitglieder zahlte. Dieser Verein war nichts anderes als ein Zahlungsvermittler.
Die Formulierung des BAGs, dass "aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen (findet) eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht (findet)" ist ein Freibrief für Tarifvertragsparteien, die offenbar Verträge abschließen dürfen, über was und wie sie es wollen.
Bei der erforderlichen Abwägung zwischen Tarifhoheit und arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz hat das BAG die Gewerkschaften bedient.
"Aber das BAG verkennt die betriebliche Wirklichkeit", sagt Rainer Knoob. "Nur ca. ein Fünftel der Arbeitnehmer in Deutschland sind gewerkschaftlich organisiert. Die anderen vier Fünftel - also eine erhebliche Mehrheit- wollen aber auch an der Gestaltung der Zukunft ihres Unternehmens teilnehmen, und sie haben auch ein Recht darauf!" so Rainer Knoob.
Kontakt Rainer Knoob: 0170-2426409
Er steht für einen O-Ton zur Verfügung.