Um rechtliche Fristen zu wahren, werden Austrian Airlines nun in einem ersten gerichtlichen Schritt, die vertraglich vereinbarten Garantien einfordern. Diese gerichtlichen Schritte dienen der Absicherung der Ansprüche der Gesellschaft. Davon unabhängig sind Austrian Airlines weiterhin bereit, ernsthafte Gespäche über eine Vergleichslösung zu führen.
Der zuständige Firmenbuchrichter hat nun den Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2008 ins Firmenbuch eingetragen. Austrian Airlines erfüllen damit weiterhin ihre vertraglichen Verpflichtungen. Die in den Anfechtungsklagen enthaltenen Anträge auf Unterbrechung der Eintragung der Kapitalerhöhung wurden vom Firmenbuchrichter abgewiesen.