- Dokument für Kinder unter zwölf Jahren für Auslandsreisen
- Ausstellung kann bis zu sechs Wochen dauern
- Foto überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren
Reichte früher der Eintrag in den Pass der Eltern, müssen Familien seit einigen Jahren für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass ausstellen lassen. „Schon von Geburt an benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument für den Urlaub im Ausland – sogar Säuglinge“, erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Der Kinderreisepass gilt weltweit, jedoch nicht in den USA. Für eine visafreie Einreise ist dort der reguläre Reisepass nötig. „Urlauber sollten sich auf jeden Fall vor der Reise über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren, beispielsweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes“, sagt Harrer.
Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung
Meist dauert die Ausstellung des Kinderreisepasses nicht so lang wie die für Erwachsene, da ihn die Städte und Gemeinden selbst ausfertigen können. Dennoch sollten Eltern sicherheitshalber mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen rechnen. Zur Antragstellung sind neben Geburtsurkunde oder altem Kinderreisepass des Kindes je nach Behörde auch ein bis zwei biometrische Passbilder nötig. Zusätzlich muss das Kind bei der Beantragung dabei sein, da dessen Identität geprüft wird, und beide Eltern müssen sich vor Ort ausweisen. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt und kostet 13 Euro. Da sich Größe, Augenfarbe und Aussehen des Kindes schnell verändern können, ist eine Aktualisierung möglich. „Um Problemen beim Grenzübertritt vorzubeugen, sollten Eltern vorab prüfen, ob das Kind auf dem Foto noch eindeutig identifizierbar ist. Ansonsten aktualisiert man das Foto besser, da der Pass ungültig ist, wenn die Identität nicht eindeutig festgestellt werden kann“, sagt Harrer. Hierfür ist kein neuer Pass nötig – die Aktualisierung kostet sechs Euro.