- CDU-Bundestagsabgeordneter will straflose Nutzung von Blitzerwarnern für Mobiltelefone und Navigationsgeräte
- Nur unangekündigte Kontrollen und Sanktionen helfen gegen Raser
- Erhöhte Geschwindigkeit Hauptursache für schwere Unfälle
- Bundesverkehrsminister will Antrag gründlich prüfen
In einem Antragsentwurf für den Deutschen Bundestag fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek eine Aufweichung des bestehenden Verbots für so genannte Blitzerwarngeräte und erhält dabei Unterstützung aus der FDP-Fraktion. Der ARCD lehnt Forderungen nach einer Legalisierung von technischen Blitzerwarnern im Fahrzeug hingegen strikt ab.
Am geltenden Verbot, das sich primär auf spezielle Radarwarngeräte bezieht, will Jarzombek zwar nicht rütteln: Ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg riskiert ein Fahrer, der ein aktiviertes Blitzerwarngerät im Fahrzeug mit sich führt. Dies gilt jedoch auch für Navigationsgeräte und Mobiltelefone mit speziellen Applikationen (Apps). Laut Antrag soll nun aber künftig in einem bestimmten Umkreis vor stationären Radarmessanlagen das elektronische Warnen vor einem Blitzer mit diesen Geräten legal sein. Dadurch sollen "Kraftfahrer zu rücksichtsvollem Verhalten ermuntert werden", steht im Antrag. "Dieses Argument halten wir für grundfalsch", sagt ARCD-Generalsekretär Jürgen Dehner. "Vorgewarnte Temposünder nehmen dann ihren Fuß an bestimmten Stellen vom Gas, nur um bei Geschwindigkeitsverstößen nicht erwischt zu werden." Fehle generell die Einsicht in ihr verantwortungsloses und Menschen gefährdendes Verhalten, könne dies nur durch unerwartete Kontrollen, empfindliche Sanktionen und Nachschulungen geändert werden. "Geschäfte warnen Ladendiebe schließlich auch nicht in Durchsagen davor, an welchem Regal sich der Detektiv gerade befindet." Einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten aus Sicht des ARCD aber Navigationsgeräte oder Mobiltelefone im Fahrzeug, wenn sie den Fahrer zuverlässig vor einem Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit warnen.
Unangepasstes Tempo zählt nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats DVR nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Rund 40 Prozent der Verkehrstoten gehen demnach auf Unfälle wegen zu schnellen Fahrens zurück. Allein im Jahr 2011 kamen deshalb in Deutschland 1500 Verkehrsteilnehmer ums Leben - das sind im Durchschnitt vier Menschen pro Tag! Die SPD-Verkehrsexpertin und frühere Polizeibeamtin Kirsten Lühmann lehnte gegenüber dem ARCD eine Aufweichung des Blitzerwarnverbots entschieden ab und forderte mehr mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrollen zur wirksamen Unterstützung der Verkehrssicherheit. So sei zum Beispiel im Landkreis Ülzen seit 2007 die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden um 70 Prozent halbiert worden, nachdem die Anzahl der stationären Messanlagen von zwei auf 20 stieg. Entschieden gegen eine Freigabe von Blitzerwarntechniken ist auch Stefan Kuhn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Wer sich an die Verkehrsregeln hält, wird nicht geblitzt und gefährdet auch nicht andere Verkehrsteilnehmer."
Wie der ARCD aus der CDU/CSU-Fraktion erfuhr, handelt es sich bei dem Antragsentwurf zum Thema "Verkehrsüberwachung (Blitzerwarner)" bislang lediglich um eine Initiative des Abgeordneten Jarzombek, die erst noch in die Fraktionsgremien zur Beratung eingebracht werden muss, bevor der Antrag in die Ausschüsse und ins Plenum geht. Zurückhaltend äußerte sich ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: Wenn der Vorschlag nicht mehr Verkehrssicherheit bringt oder viele Fragezeichen bleiben, gebe es "eher weniger Chancen für die Umsetzung". Als Ergebnis der Prüfungen in den Fraktionen und im Verkehrsministerium erwartet der ARCD für den Antragsentwurf den aus seiner Sicht einzig richtigen Weg: Ohne Tempolimit ab in den Papierkorb!