- Einsatzkräfte erreichen den Unglücksort früher und können schneller helfen
- Eine Eselsbrücke erleichtert das Bilden der Gasse
- Die Rettungsgasse muss bis zur Stauauflösung freigehalten werden
- Auch im Ausland gibt es diese Pflicht
Wenn es zum Beginn der Osterferien auf den Autobahnen wieder voll wird, bleibt sicher auch der ein oder andere Stau nicht aus. Der ARCD erinnert die Verkehrsteilnehmer deshalb an das Bilden einer Rettungsgasse und beantwortet die drei wichtigsten Fragen dazu.
Welche Vorteile bringt eine Rettungsgasse?
Seit den 80er-Jahren ist das Bilden einer solchen Gasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland Pflicht und in der Straßenverkehrsordnung geregelt - aus folgenden Gründen: Die freie Spur gewährleistet Einsatzkräften wie Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, THW oder Abschleppdiensten die Zufahrt zur Unfallstelle, damit die Helfer dort so schnell wie möglich Leben retten, Verletzte versorgen und Brände löschen können. Ein weiterer Pluspunkt: Je schneller die Einsatzkräfte vor Ort sind, desto schneller können auch Straßensperrungen und Staus aufgelöst werden.
Wo wird die Fahrspur für Einsatzfahrzeuge gebildet?
Bei vielen Verkehrsteilnehmern herrscht eine große Unsicherheit, wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. In der Straßenverkehrsordnung ist das in §11, Abs. 2 genau geregelt: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden." Kompliziert? Es ist ganz einfach: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und der danebenliegenden Fahrspur gebildet. Eine einfache Eselsbrücken kann helfen, sich das zu merken: Die Spur wird zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand freigehalten. Die Anzahl der Finger steht dabei für die Anzahl der Fahrspuren.
Worauf muss man achten?
"Die weitverbreitete Meinung, dass eine Rettungsgasse nur bei einem Unfall gebildet werden muss, ist falsch. Sie ist bei jedem Stau bzw. sobald man auf einen Stau zufährt oder sich stockender Verkehr gebildet hat Pflicht", erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ein häufiger Fehler ist außerdem, dass viele Fahrer nach Passieren des ersten Rettungsfahrzeugs wieder zur Mitte zurückfahren. Oft folgen aber weitere Helfer, sodass man die Gasse bis zur Stauauflösung für diese freihalten muss.
Auch in anderen Ländern wie der Schweiz und Slowenien gelten diese Regeln. Seit 1. Januar 2012 gibt es außerdem in Österreich die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen. Egal ob in diesen Ländern oder im eigenen Land: Es ist bei einem beginnenden Stau stets sinnvoll, mit dem Bilden einer Rettungsgasse zu beginnen, auch wenn vorausfahrende Fahrzeuge das noch nicht getan haben. Denn nur so können Einsatzkräfte schnell ans Ziel gelangen und Menschenleben retten.