Leider enthält die geplante Verordnung aber noch nicht die vom ARCD dringend geforderte, für jeden Verbraucher erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte und auch nicht mit Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung "M+S" (für "Matsch und Schnee") auf der Reifenflanke, mit der man bis heute rein rechtlich zweifelsohne auf der sicheren Seite ist, sagt so gut wie gar nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Pneus.
Viel aussagekräftiger ist da schon das in den USA konzipierte, von den meisten Markenherstellern verwendete Schneeflockensymbol. Aber auch das ist rechtlich nicht geschützt und kann ohne geeignete Zulassungsvorschriften leicht auf völlig ungeeignete Billigimporte kopiert werden - wie das heute bereits der Fall ist.
Den Verbrauchern, aber auch den Kontrollorganen fehlt so jegliche Handhabe, denn ohne Qualitätsnormen und eine verlässliche Kennzeichnung lässt sich ein schlechter von einem guten Reifen nun mal nicht unterscheiden. Was aus Clubsicht ebenfalls fehlt, ist eine Festschreibung des zulässigen Mindestprofils, das nach Auffassung aller Experten bei mindestens vier Millimetern liegen muss, um eine Wintereignung des Pneus zu garantieren. Und: Die einst im betreffenden Paragrafen enthaltene Vorschrift, bei winterlichen Temperaturen für ausreichend Frostschutz in der Scheibenwaschanlage zu sorgen, taucht in der Neufassung ebenfalls nicht auf. Der ARCD fordert deshalb Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer dringend auf, die geplante Regelung in diesen Punkten nachzubessern.