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ARCD: Wissenswertes zum Handyverbot am Steuer

(lifePR) (Bad Windsheim, )
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- Regelung in Paragraph 23, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung
- Bußgeld: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Verbot gilt auch für Fahrradfahrer


In Deutschland gilt ein Handyverbot am Steuer. Doch was bedeutet das konkret? Wie kann man im Auto dennoch sein Handy nutzen? Und mit welchen Folgen muss man rechnen? Antworten vom ARCD.

Was bedeutet das Handyverbot konkret?


In Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist ganz klar geregelt: "(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Ein Autofahrer darf ein Mobiltelefon also nicht in die Hand nehmen und darauf schauen. Auch nicht, um den Akku zu laden, eine SMS zu lesen oder einen Anruf abzulehnen. Erlaubt ist dagegen, das Handy von einem Ablageort zu einem anderen zu legen (OLG Köln, Beschl. V 23.8.2005 - 83 Ss-OWi 19/05).

Wie kann man im Auto dennoch sein Handy nutzen?

Da sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt. Kann und will man auf sein Handy während der Fahrt nicht verzichten, ist es am einfachsten, mit einer Freisprechanlage zu telefonieren. Fest in Fahrzeuge eingebaute Anlagen bieten sowohl bei der Qualität als auch bei der Bedienung klare Vorteile gegenüber mobilen Freisprecheinrichtungen. Besitzt man keine solche Anlage, hilft nur eins: zum Telefonieren anhalten und den Motor ausschalten. SMS schreiben und lesen sowie andere Funktionen sind beim Autofahren tabu, schon allein wegen der Sicherheit, denn selbst eine kurze Ablenkung kann schlimme Unfälle zur Folge haben.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?

Wird man hinterm Steuer mit Handy in der Hand erwischt, wird das seit Einführung des neuen Fahreignungsregisters zum 1. Mai mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Der Verstoß muss nachweisbar sein, d. h. er muss i. d. R. von Polizeibeamten beobachtet worden sein. Obwohl es schon zuvor einen Punkt dafür gab, fällt diese Strafe jetzt stärker ins Gewicht, da der Führerschein bereits mit acht statt zuvor mit 18 Punkten entzogen wird. Auch Radfahrer sollten zum Telefonieren oder SMS lesen und tippen absteigen, sonst droht ihnen ebenfalls ein Bußgeld. In diesem Fall werden dann 25 Euro fällig.

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