Zeitkarten sind von dieser Regelung ausgenommen, für sie gelten die üblichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Der Reisende kann aber auch auf die Weiterfahrt verzichten und unentgeltlich mit dem nächsten Zug zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Wer seinen Anschlusszug verpasst, darf laut Bahn unter Umständen in den nächstmöglichen Zug steigen, auch wenn man für eine höherwertige Verbindung nicht die entsprechende Fahrkarte besitzt.
Dieser Hinweis ist vor allem für Kunden mit einem Ticket zum Dauer-Spezial-Preis oder zu anderen Sparpreis-Bedingungen wichtig. Die Reisenden sollten aber laut Bahnsprecher Achim Stauß auf die Durchsagen im Bahnhof achten. Wer nach Mitternacht wegen eines verpassten Anschlusszuges nicht weiterkommt, kann von der Bahn die Erstattung der Kosten für ein Taxi oder eine Übernachtung in einem Hotel verlangen.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) rät betroffenen Reisenden, Fahrkarten und Belege über Sonderausgaben sorgfältig aufzubewahren und sich Zusagen des Bahnpersonals bei Nutzung teurer Verbindungen schriftlich bestätigen zu lassen, um Beweismittel bei Forderungen an die Bahn zu haben. Kosten für verpasste Urlaubsflüge oder gebuchte Hotelzimmer wegen Streckenstornierungen oder Verspätungen übernimmt die Bahn mit Hinweis auf den Streik als höhere Gewalt nicht.