- ARCD kritisiert Abzocke bei Zusatzkosten
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, auf die Winterbereifung von Mietwagen und auf Zusatzkosten Einfluss zu nehmen. Allerdings prüft sie eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die eine Halterhaftung für die Ausrüstung der Fahrzeuge bei winterlichen Wetterverhältnissen vorschreibt.
Unter Umständen könne aber auch ein Autovermieter ordnungswidrig handeln, wenn er trotz winterlicher Straßenverhältnisse ein Kraftfahrzeug einer anderen Person ohne M+S-Reifen überlässt, antwortete das Bundesverkehrsministerium vor wenigen Tagen auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag.
Der ARCD begrüßt die angekündigte Absicht der Bundesregierung, eine Änderung der StVZO zu prüfen mit dem Ziel, auch den Kraftfahrzeughalter in die Verantwortung zu nehmen. Dies würde aber aus Sicht des ARCD nicht nur für Autovermieter gelten, sondern für alle Halter, die ihr Fahrzeug ohne vorgeschriebene Ausstattung anderen Nutzern überlassen - und damit Beihilfe zum Ordnungsverstoß leisten.
Wer als Auto-Mieter nicht aufpasst, dem kann es passieren, dass er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen vom Hof des Vermieters rollt. Nach Recherchen des ARCD statten inzwischen aber vor allem die großen Unternehmen der Branche den überwiegenden Teil ihrer Flotten mit Winterreifen aus. Wer ein Fahrzeug mieten will, ist gut beraten, möglichst frühzeitig zu reservieren und Winterpneus zu verlangen. Dafür sind dann jedoch meist happige Tarifaufschläge fällig.
"Wir kritisieren diese Abzocke, weil aus unserer Sicht vorschriftsmäßige Winterreifen zur Grundausstattung eines Mietfahrzeugs in dieser Jahreszeit gehören", betont ARCDPressesprecher Joseph Harrer. Winterräder müssten ja nicht für jeden Kunden neu montiert werden und könnten bis Ostern auf den Autos bleiben. Auf Kosten ihrer Kunden verschafften sich die Vermieter so einen schönen Zusatzprofit und könnten dabei auch noch die Sommerreifen schonen.
Was passiert aber, wenn ein Fahrzeugmieter mit einem nicht wintergemäß ausgestatteten Wagen unterwegs ist und von winterlichen Wetterverhältnissen überrascht wird? Sollte ihn die Polizei dann mit unpassender Bereifung erwischen, drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt eine Verkehrsbehinderung hinzu, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.