Der Vorschlag der EU-Kommission, "echte" selbstständige Lkw-Fahrer weiterhin aus der Arbeitszeitregelung auszunehmen, fand am 5. Mai keine Mehrheit im EU-Parlament: 332 Abgeordnete (gegen 307 Stimmen für eine Ausnahme) wollen es bei der derzeit - zumindest theoretisch - gültigen Regelung belassen. Die schreibt seit dem 23. März 2009 auch selbstständigen Fahrern eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden vor, wobei im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen. Dies müsste nun auch in die Praxis umgesetzt werden, denn bislang wurden Selbstständige nur auf die Einhaltung der allgemeinen Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert. Befürworter der Arbeitszeitbeschränkung argumentieren, die Einbeziehung aller Selbstständigen sei essenziell für die Sicherheit auf unseren Straßen. "Für andere Verkehrsteilnehmer ist es egal, ob ein übermüdeter Scheinselbstständiger, ein tatsächlicher Selbstständiger oder ein Unselbstständiger auf den Straßen unterwegs ist", meinte der österreichische EU-Abgeordnete Harald Ettl. "Selbst wenn die Arbeitszeit nicht aus reiner Fahrtätigkeit besteht, auch Wartung, Be- und Entladen der Lkw und sonstige administrative Tätigkeit können ermüden, und der Sekundenschlaf ist eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr", so Ettl weiter. Der EU-Ministerrat wollte die Entscheidung den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Die EUKommission muss nun entscheiden, ob sie ihren legislativen Vorschlag endgültig zurücknimmt oder einen geänderten Text vorlegt. Vorläufig bleibt die Arbeitszeitbeschränkung somit in Kraft. Bleibt abzuwarten, ob und wie die Mitgliedsstaaten diese künftig auch kontrollieren. ARCD
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