Die überwiegende Mehrzahl der in der EU ausgewiesenen Badegebiete entsprach 2006 den EU-Hygiene- und Umweltvorschriften und kann daher in diesem Jahr die „Blaue Flagge" hissen. Genaue geographische und qualitative Angaben finden sich unter http://ec.europa.eu/.... auf der Webseite der EU-Kommission. Insgesamt wurden 21 094 Badestrände untersucht, davon ein Drittel an Binnengewässern. An den Küsten erfüllten 96%, an Flüssen und Seen 89% die Vorgaben der EU-Richtlinie. Problematisch bleibt jedoch weiterhin die geringe Anzahl der von den Mitgliedsstaaten gemeldeten Badegebiete. Die EU-Kommission gab an, dass die Zahl der von der amtlichen Liste gestrichenen Strände zwar abgenommen habe, sie diese Streichpraxis aber weiterhin für bedenklich halte: 2006 entfernten die Mitgliedstaaten immerhin weitere 88 Küstengebiete und 166 Badegebiete von Binnengewässern aus den nationalen Listen der Standorte, die den Vorschriften der Richtlinie entsprechen. Die Kommission befürchtet, dass damit in einigen Fällen Umweltprobleme vertuscht und die Ergebnisse künstlich verbessert werden sollten. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas wiederholte daher seinen Appell von 2005: „Es reicht nicht, Gebiete wegen Verschmutzung einfach von der Liste zu nehmen. Die Mitgliedstaaten müssen Pläne erarbeiten, um diese Verschmutzungen zu beseitigen." Um bei der Umsetzung etwas „nachzuhelfen", hat die Kommission jetzt übrigens gegen elf Mitgliedstaaten (Deutschland, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal und Spanien) Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. ARCD
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