Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 35804

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

EU-Kommission läutet Ende der Straffreiheit auf Europas Straßen ein

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Als erste Etappe auf dem Weg zur lückenlosen Bestrafung von Verkehrssündern bezeichnete EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot den jüngsten Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Ahndung. "Es muss jedem Autofahrer fortan klar sein, dass er als Europäer die Regeln des Landes, das er durchquert, zu befolgen hat", hob Barrot hervor. Die derzeitige Situation sei der Straßensicherheit in Europa extrem abträglich, da manche Autofahrer ihre "guten Manieren" im Ausland vergäßen und Einheimische damit ebenfalls zu weniger rigoroser Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen animierten. Die Kommission hat sich daher auf die vier wichtigsten Vergehen (Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsübertretungen, Gurtanlegepflicht, Überfahren einer roten Ampel) konzentriert, deren Übertretung für 75 % aller tödlichen Unfälle verantwortlich sind. Die Richtlinie sieht die Einrichtung eines EU-weiten Systems des Datenaustausches vor, das nationalen Verkehrsaufsichtsbehörden ermöglicht, Namen und Adresse jedes EUFahrzeughalters automatisch zu eruieren und das Strafmandat zuzusenden. Der Bußgeldbescheid wird in der Landessprache des Adressaten abgefasst und mit einem Begleitformular versehen, für den Fall, dass jemand anderer als der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Vergehens hinter dem Lenkrad gesessen ist. Sollte die Bezahlung ausbleiben, kann das ausstellende Land die nationalen Justizbehörden des Landes, in dem der Fahrzeughalter sesshaft ist, um Unterstützung und Eintreibung des Bußgeldes bitten. Wie weit diese Kooperation funktionieren wird, hängt derzeit noch vom "Goodwill" der Mitgliedsstaaten ab. Denn bislang haben nur 7 Länder (Österreich, Frankreich, Finnland, Rumänien, die Niederlande, Dänemark und Ungarn) die Rahmenentscheidung zur Justiz-Kooperation (2005)in nationales Recht umgesetzt. Die Lissaboner Reform-Verträge, die derzeit ratifiziert werden, sehen in diesem Bereich in Zukunft die Verpflichtung zur Zusammenarbeit vor. Aus Sicht des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) ist diese Entwicklung sicherlich der richtige Schritt, um rücksichtslosen Verkehrsrowdys auf europäischen Straßen Einhalt zu gebieten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.