- Richtlinien-Paket "Straßenverkehrssicherheit" der EU-Kommission vorgestellt
- Ladungssicherheit im Visier
- Risikoprofil entscheidet über Kontrollauswahl
- Gefahren durch Mietfahrzeuge
- ARCD lehnt Verkürzung der HU-Fristen für Pkw ab
Künftig soll es Unterwegskontrollen für Kleintransporter bis zu 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht geben, wie bisher schon bei größeren Lkw. Dieser Plan ist Teil eines Verordnungspaketes "Straßenverkehrssicherheit", das EU-Verkehrskommissar Siim Kallas vor wenigen Tagen in Brüssel vorstellte.
Die EU-Kommission schreibt zur Begründung, dass für kleinere Nutzfahrzeuge bestimmte Anforderungen, etwa in Bezug auf die Ausbildung von Berufskraftfahrern oder den Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern, nicht gelten würden. Dies habe dazu geführt, dass die Zahl der Unfälle, an denen solche Fahrzeuge beteiligt sind, vergleichsweise hoch sei. Wie die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt in einem kürzlich erschienenen Bericht feststellt, hat sich der in der Vergangenheit starke Anstieg der Unfallzahlen bei den Kleintransportern trotz weiter gewachsener Bestandszahlen nicht fortgesetzt. Dennoch liegt das Unfallrisiko dieser Fahrzeuge immer noch höher als bei Pkw - und soll nun gesenkt werden.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Kontrollregeln, die für Kleinlaster und Lkw gleichermaßen gelten sollen, folgen einem mehrstufigen Schema: Die Auswahl richtet sich bei gewerblichen Fahrzeugen nach ihrem Risikoprofil, das Behörden aus vorangegangenen Verkehrssicherheits- und Betriebsprüfungen sowie früheren Unterwegskontrollen, also Kontrollen im Fahrbetrieb auf der Straße, erstellen. Bei Auffälligkeiten folgt eine gründliche Überprüfung vor Ort durch eine mobile Kontrollgruppe oder eine Prüfeinrichtung in unmittelbarer Nähe. Als wichtiges Prüfkriterium nennt die Kommission ausdrücklich die Ladungssicherheit. Brüssel geht davon aus, dass bei bis zu 25 Prozent der Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen unzureichende Ladungssicherung eine Rolle spielt. "Gefährlich wird es vor allem dann, wenn Mietfahrzeuge falsch beladen sind und ungeschulte Gelegenheitsfahrer hinter dem Steuer sitzen", ergänzt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Das vorgestellte Richtlinien-Paket "Straßenverkehrssicherheit" besteht aus drei Teilen: Maßnahmen zur regelmäßigen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung, zur Unterwegskontrolle für Nutzfahrzeuge und zur Fahrzeugzulassung. Die daraus bekannt gewordenen Pläne für kürzere Prüfintervalle bei der Hauptuntersuchung (HU) für Pkw lehnt der ARCD rundweg ab. Das bisherige Verfahren in Deutschland habe sich bewährt, technische Mängel würden als Unfallursache nur eine sehr geringe Rolle spielen. Nach den Plänen der Kommission sollen neue Fahrzeuge nach vier, dann nach zwei Jahren und ab dem siebten Jahr jährlich überprüft werden. Fahrzeuge ab einem Kilometerstand von 160 000 sollen generell einmal jährlich zur Hauptuntersuchung. Dieser Rhythmus würde auch für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht gelten.
Die Kommissionsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und den 27 Mitgliedsstaaten gebilligt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen. Damit ist nach ARCDEinschätzung aber nicht so schnell zu rechnen.