Ganzkörperscanner dürfen demnach nur in Flughäfen zum Einsatz kommen und nicht die Gesundheit der Passagiere gefährden. Der Einsatz von Röntgentechnologie in Körperscannern sei ganz zu verbieten, weil diese mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken behaftet sei.
Stattdessen soll die als weniger bedenklich geltende Mikrowellentechnik verwendet werden. Die Geräte dürfen zudem keine detaillierten Körperbilder liefern, sondern nur Piktogramme. Eine personenbezogene Speicherung der Abbildung sei ebenfalls auszuschließen. Passagiere sollen den Eintritt in die Detektorkabine auch verweigern können.
Bisher nutzen die neue Überwachungstechnik in der EU nur Großbritannien und die Niederlande.
In Deutschland läuft seit vergangenem Herbst bis Ende Juli ein Feldtest mit zwei Körperscannern im Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel. Dabei stellte sich heraus, dass die eingesetzten Geräte noch längst nicht ausgereift sind. So erkannten die Scanner Stoffverdickungen von Bügelfalten und die Umrisse von Schweißflecken als gefährliche Objekte, metallische Gegenstände in der Kleidung von Passagieren ignorierten sie dagegen komplett. Die Bundesregierung will Ganzkörperscanner an Flughäfen erst dann im Regelbetrieb zulassen, wenn alle technischen Probleme gelöst sind und die Intimsphäre der Passagiere umfassend geschützt wird. ARCD