Die EU-Kommission prüft in einem förmlichen Verfahren Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Es geht dabei um öffentliche Gelder durch die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden sowie die Muttergesellschaft Fraport AG, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet. Die Prüfung erstreckt sich vor allem auf zwei Kapitalaufstockungen in den Jahren 2002 und 2004 im Umfang von insgesamt 46 Millionen Euro. Außerdem will die EU die in Frankfurt-Hahn erhobenen Flughafenentgelte und mehrere Einzelverträge zwischen dem Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair untersuchen. Sie reagiert damit auf Beschwerden von Konkurrenzunternehmen und des Fluggesellschaften-Verbandes BDF, dass dem Billigflieger günstigere Konditionen gewährt worden sein könnten als dem Wettbewerb. Von den deutschen Fluggesellschaften wehrt sich Air Berlin gegen eine Bevorzugung des Wettbewerbers. Wegen Sonderkonditionen, die der Flughafen Lübeck dem irischen Konkurrenten Ryanair gewähren soll, klagen die Berliner in einem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Air Berlin vertritt die Auffassung, dass die Gerichte deutsche Fluggesellschaften im Wettbewerb schützen müssten.
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