Der Club erinnert in diesem Zusammenhang an schon vorhandene erfolgreiche Programme speziell für Fahranfänger. So hat sich das seit Jahresbeginn fest eingeführte Begleitete Fahren mit 17 (BF17) bereits bewährt. Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind Teilnehmer nach Abschluss der Begleitphase um rund 30 Prozent weniger als andere jugendliche Fahranfänger in Unfälle verwickelt. Außerdem verstoßen sie um rund 20 Prozent weniger gegen Verkehrsregeln. Auch die Einführung des absoluten Alkoholverbotes für Fahranfänger zeigt Wirkung: Nach BASt-Angaben sind die Unfallzahlen alkoholisierter Fahranfänger seitdem deutlich gesunken.
Gar nicht hoch genug einzuschätzen ist laut ARCD die abschreckende Wirkung von Sanktionen gegen verkehrsauffällige Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Aussicht, bei schuldhaften Verkehrsverstößen zu einem Zeit und Geld kostenden Aufbauseminar und zu einer Verlängerung der Probezeit gezwungen zu werden, wirkt sich auf das Fahrverhalten der meisten Fahranfänger positiv aus. Als weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Maßnahme nennt der ARCD das bundesweit einmalige Projekt "Crash Kurs NRW" der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. In dessen Rahmen führen Polizisten, Rettungssanitäter, Notärzte, Notfallseelsorger und Angehörige von Unfallopfern den 16- bis 19- jährigen Jugendlichen drastisch die oftmals schrecklichen Folgen von Verkehrsunfällen als Abschreckung vor Augen. In seinem Resümee fordert der ARCD von der Bundesregierung deutlich mehr Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit für bereits vorhandene Maßnahmen, bevor ernsthaft über eine allgemeine Nachschulungspflicht für Fahranfänger mit den damit verbundenen Kosten für die Verbraucher diskutiert wird.