Noch vor der Winterreisezeit hat die EU-Kommission eine neue Revision der "schwarzen Liste" jener Flugunternehmen vorgelegt, denen der Betrieb aus Sicherheitsgründen in Europa untersagt ist. Sie umfasst nun acht einzelne Gesellschaften sowie sämtliche Airlines aus Äquatorialguinea, Indonesien, Kirgisistan, Liberia, Sierra Leone, Swasiland und der Demokratischen Republik Kongo (mit Ausnahme einer Gesellschaft). Einschränkungen gelten für drei weitere Airlines (siehe ). Aufgehoben werden konnten hingegen das Betriebsverbot für die surinamische Luftfahrtgesellschaft Blue Wing Airlines sowie die Betriebsbeschränkungen für Pakistan International Airlines (PIA) - auch wenn letztere kaum die Absicht haben, Europa anzufliegen. "Diese Aktualisierung zeigt, dass die Luftfahrtgesellschaften nicht lange auf der Liste bleiben müssen, wenn sie Sicherheitsmängel schnell und gründlich beseitigen", kommentierte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot die positiven Entwicklungen in Fragen internationaler Flugsicherheit. "Sie zeigt darüber hinaus, dass die Liste im Interesse der Flugsicherheit zunehmend als Präventivinstrument und immer weniger als Strafmaßnahme dient. Allein die Androhung von Maßnahmen wie Betriebsbeschränkungen, so Barrot, reiche schon aus, um manche Airlines zu rigoroseren Kontrollen zu zwingen. Nach ihrer Aufnahme in die Liste im Juli 2007 hatten Blue Wing Airlines und PIA sofort ein Mängelbehebungsprogramm erfolgreich durchgeführt. Nach Streichung von der Liste werden Airlines dennoch eine Zeitlang weiter beobachtet und vorrangigen Vorfeldinspektionen unterzogen.
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