Außerdem wird darin untersagt, Anzahlungen sowie Sicherheitsleistungen vor Ende der Widerrufsfrist von den Kunden zu verlangen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag in der vorgeschriebenen Frist, muss er in Zukunft dafür keine Kosten tragen. Bedurfte der Vertrag der notariellen Beurkundung, so hat der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten der Beurkundung zu erstatten. Gleiches gilt für die Gebühren einer Grundbucheintragung. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2008 um. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher.
Gesetzesänderungen bescheren mehr Schutz bei Teilzeitwohnrechten
Außerdem wird darin untersagt, Anzahlungen sowie Sicherheitsleistungen vor Ende der Widerrufsfrist von den Kunden zu verlangen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag in der vorgeschriebenen Frist, muss er in Zukunft dafür keine Kosten tragen. Bedurfte der Vertrag der notariellen Beurkundung, so hat der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten der Beurkundung zu erstatten. Gleiches gilt für die Gebühren einer Grundbucheintragung. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2008 um. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher.