Auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat vor kurzem eine Fahrerlaubnis für 25 Meter lange und bis zu 40 Tonnen schwere Lkw erteilt. Während der Testphase fahren Gigaliner von Parchim nach Gallin-Valluhn über die Autobahn A 24 und die Bundesstraße 191. Das Küstenland ignoriert damit schlichtweg einen Beschluss der Länderverkehrsminister vom Oktober 2007, keine weiteren Tests mit den so genannten Gigalinern zu erlauben, ist damit aber nicht allein: Thüringen hatte ebenfalls und trotz dieses Verbots im Februar 2008 einem Pilotversuch mit solchen Monstertrucks auf ausgewählten Autobahnabschnitten zugestimmt. Und seit zwei Jahren fahren die Riesen-Lkw probeweise auch in Baden-Württemberg. Schon vorher hatte Niedersachsen in einem Pilotprojekt den Betrieb mit Gigalinern erlaubt. Damals kritisierte die Bundesregierung die Freigabe als rechtswidrig. Die Landesregierungen hätten dem Druck der in ihrem Bundesland ansässigen Megatruck-Hersteller nachgegeben, kritisiert Dirke Fege von der Allianz pro Schiene das Verhalten mehrerer Bundesländer. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) befürchtet, dass nach dem Prinzip "Steter Tropfen höhlt den Stein" der starke und berechtigte Widerstand von Verkehrsexperten und der Bevölkerung gegen Gigaliner durch willfährige Landesregierungen untergraben werden soll. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) warnt in einer Studie vor erheblichen Belastungen für Straßen und Brücken durch Gigaliner. Es gebe derzeit zudem in den Tunnelbauwerken der Bundesfernstraßen und im übrigen Autobahnnetz bei einem Unfall keine geeigneten Rückhaltesysteme. Probleme sieht die BASt auch beim Befahren von Einmündungen und Kreisverkehren. Außerdem befürchtet die Bundesanstalt bei Unfällen gravierendere Folgen als mit normal großen Lkw. Nach geltendem Recht dürfen Sattelzüge höchstens 16,5 Meter (mit Anhänger 18,75 Meter) lang und 40 Tonnen schwer sein. Das EU-Parlament hatte im Herbst 2007 gegen eine generelle Zulassung der bis zu 60 Tonnen schweren Riesenlastwagen für den Straßenverkehr gestimmt.
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