Deren maximal zulässiges Gesamtgewicht dürfe jedoch 44 Tonnen (bislang 40 Tonnen) nicht überschreiten, meinte der Thüringer Abgeordnete des Verkehrsausschusses. Sie sollten überdies nur von speziell geschulten Fahrern gelenkt werden. Als Verkehrssprecherin der liberalen Fraktion fügte Meißner hinzu, sie könne den Einsatz von Gigalinern ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen gutheißen. Der grüne Abgeordnete Michael Cramer erinnerte hingegen daran, dass die überlangen Lkw das Parkplatzproblem entlang der Autobahnen zusätzlich verschärfen würden. Seine Fraktion trete prinzipiell gegen Gigaliner auf, da der angepriesene Kostenvorteil auch auf langen Strecken tonnenweise Fracht von der Schiene zurück auf die Straßen bringen würde. Aus Sicht von Umweltschützern wäre dem Klima weitaus mehr gedient, wenn zusätzliche Frachtvolumina auf Schiene und Wasserwege verlagert würden. Die im Verbund europäischer Automobilclubs (EAC) zusammengeschlossenen Vertreter des Individualverkehrs, zu denen auch der ARCD gehört, sprechen sich demgegenüber schon aus Sicherheitsgründen klar gegen eine Zulassung solcher Gigaliner aus: Der Bremsweg schwerstbeladener Lkw würde sich verlängern, Überholvorgänge und das Einordnen bei Autobahnauf- und -abfahrten für Pkw-Fahrer würden wesentlich riskanter ausfallen.
Auch EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kann den Gigalinern wenig abgewinnen. Bei seiner ersten Befragung im Parlament machte er klar, dass ihm solche überlangen Lkw als Autofahrer schlicht und einfach "Schrecken einjagen würden". Der ARCD wünscht, dass Kallas in dieser Frage Standhaftigkeit beweist. Die EU-Kommission hat bislang nicht die Absicht, die Richtlinie über maximale Abmessungen und Gewichte von Lkw (18,75 Meter und 40 Tonnen) im grenzüberschreitenden Verkehr zu ändern. Auf Druck der Straßentransportlobby hat sie jedoch mehrere Kosten-Nutzen-Studien in Auftrag gegeben. Bislang kamen Gigaliner nur im skandinavischen Verkehr zum Einsatz. Allerdings wurden in den Niederlanden, in Belgien und Deutschland durch lokale Ausnahmegenehmigungen Pilotprojekte ermöglicht, die sich jedoch auf Fahrten innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen beschränken.