Mit sofortiger Wirkung hat die europäische Kommission die in der EU geltenden Regeln für an Bord erlaubte Flüssigkeiten auf das künftige EU-Mitgliedsland Kroatien ausgedehnt. Demnach müssen Fluggäste nicht mehr befürchten, dass flüssige Duty- Free-Waren beim Umsteigen von Flügen aus Dubrovnik, Pula, Split, Zadar, Rijeka und Zagreb beschlagnahmt werden.Seit November 2006 gilt die strenge Regel, dass ankommende Fluggäste Flüssigkeiten, die sie auf Flughäfen in Drittländern gekauft haben, nach dem Umsteigen auf einem Flughafen in der EU bei einem Anschlussflug nicht im Handgepäck mitführen dürfen. Da die Fluggäste keine Möglichkeit haben, diese Flüssigkeiten am Umsteigeflughafen im aufgegebenen Gepäck unterzubringen, bedeutet dies nach wie vor, dass sie die Flüssigkeiten zurücklassen müssen. Ausnahmen gelten derzeit nur für Singapur und jetzt auch Kroatien. Die Flugbehörden dieser Länder hatten der EU-Kommission nachweisen können, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen jenen der EU entsprechen. "Ich hoffe, dass wir rasch weitere Flughäfen in Drittländern in diese Liste aufnehmen können", meinte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani. Zugleich gab er zu verstehen, dass die für Fluggäste äußerst lästigen Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden, sobald eine zuverlässige Methode zur Auffindung eventuell explosiver Flüssigkeiten gefunden worden sei. Das EU-Parlament fordert hingegen eine sofortige Aufhebung der geltenden Beschränkungen. Die Abgeordneten vertreten die Ansicht, dass die Kommission mit der geltenden Regelung im Jahr 2006 übers Ziel hinausgeschossen sei und das abgewendete Risiko in keinem Verhältnis zum Aufwand und den unangenehmen Auflagen für Flugreisende stünde.
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