Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 51813

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

Justizminister gegen Atem-Alkoholanalyse

Anwälte halten sie für verfassungswidrig

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die Mehrheit der Justizminister will gegenwärtig die von den Innenministern der Länder geplante Atem-Alkoholanalyse bei Verkehrsvergehen nicht unterstützen.Es sei in der Wissenschaft umstritten, ob diese Testmethode als alleiniges Beweismittel ausreiche, entschied die Justizministerkonferenz am 12. Juni in Celle. "Wir müssen gerichtsfest sein, die Urteile müssen hieb- und stichfest sein", sagte der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Die Innenminister wollen die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille vorgeschriebene Blutprobe künftig durch Atemtests ersetzen. Bundesweit werden gegenwärtig jährlich rund 200 000 Blutproben entnommen. Für die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist nach den Worten ihres Vorsitzenden Jörg Elsner das Röhrchenpusten als Beweismittel für das Strafverfahren gänzlich ungeeignet. Da die Fehlerquote bei rund 5 % liege, wäre jedes zwanzigste Urteil eine Fehlentscheidung. Immerhin sei bei einem Alkoholdelikt in der Regel die Fahrerlaubnis für mindestens neun Monate weg.

Bei der Atem-Alkoholanalyse handle es sich um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang. Man müsse sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen, der die Alkoholwerte auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät messen und dabei ganz bestimmte zeitliche Regeln einhalten muss. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Elsner ist die Zulassung dieses Verfahrens im Strafverfahren verfassungswidrig. "Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren intensiv beobachten", kündigte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb an. Sobald die Atem-Analysen zuverlässiger seien, komme das Thema wieder auf die Tagesordnung.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.