- Fahrverbote vor Feiertagen kommen nicht
- Güterverkehrslobby setzt sich durch
- ARCD bedauert Umfallen der Politik
An zwei Tagen, am Gründonnerstag und am Freitag vor Pfingsten, wollte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zusätzliche Lkw- Fahrverbote einführen, wie der ARCD berichtete. Doch jetzt heißt es aus dem Verkehrsministerium "Kommando zurück".
Zwischen 7 und 20 Uhr, so der ursprüngliche Plan, sollten auf hoch belasteten Autobahnen und Bundesstraßen an diesen Tagen zusätzliche Lkw-Fahrverbote gelten. Güterverkehrs- und Wirtschaftsverbände reagierten aber darauf mit Protesten: Dies würde vor den Feiertagen die kontinuierliche Belieferung des Handels einschränken und Güterverkehr auf das übrige Straßennetz verlagern.
Solchen Einwänden, die der ARCD für Panikmache hält, gab Ressortchef Ramsauer schließlich nach. In dem Entwurf für die Verordnung hatten seine Autoren aus dem Ministerium noch geglaubt, "dass eine Ausweitung um nur wenige Tage dem Gewerbe zu vermitteln" sei. Unter das Verbot würden schließlich nur die hoch belasteten Ferienreisestrecken fallen, eine Umfahrung der Fahrverbotsstrecken sei für den Güterverkehr möglich, und "eine Entzerrung käme allen zugute".
"Wir bedauern diesen neuerlichen Kotau vor der Güterverkehrslobby", kommentiert ARCDPressesprecher Josef Harrer das Einknicken der Politik. "Damit werden Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ignoriert, die im Verordnungsentwurf als Begründung für die Fahrverbote stehen." Eben diese BASt hatte nachgewiesen, dass der Gründonnerstag und der Freitag vor Ostern besonders staukritisch sind. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich dann die Ferienverkehre mit den Pendler-/Berufsverkehren überlagern und es keine generellen Lkw- Fahrverbote an diesen Tagen gibt.
In seinem Änderungsentwurf versprach das Verkehrsministerium noch vollmundig, es würden durch die geplanten Fahrverbote "Staus, riskante Fahrmanöver, Unfälle und unnötiger CO2- Ausstoß" vermieden werden. Der ARCD kritisiert, dass dies unter dem Einfluss von Interessenpolitik nun plötzlich nicht mehr gelten soll.