Bei der Hubraumkomponente kosten je angefangene 100 ccm bei Ottomotoren 2,00 Euro und bei Dieselmotoren 9,50 Euro. Hinzu kommt ein Betrag, der vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs abhängt. Bis 2011 gilt für emissionsarme Fahrzeuge bis 120 g/km Ausstoß ein Freibetrag, darüber hinaus kostet jedes zusätzliche Gramm 2,00 Euro - egal ob Benziner oder Diesel. In den Jahren 2012/2013 sinkt die Freigrenze auf 110 g und ab 2014 auf 95 g/km.
Bestandsfahrzeuge mit Zulassung vor dem 1. Juli 2009 werden weiter nach den heute geltenden Richtlinien besteuert. Es soll zudem ein Wahlrecht geben, nach dem Halter dieser Fahrzeuge auch für die neue Bemessungsgrundlage votieren können, wenn sie in ihrem Fall günstiger ausfällt. Für Kraftfahrzeuge mit Zulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 mit Abgasstufe Euro4 gilt derzeit ohnehin eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei Euro5-Fahrzeugen ein Dispens bis zu zwei Jahren. Ab 2013 sollen dann alle vor dem 1. Juli 2009 zugelassenen Fahrzeuge nach Angaben des Finanzministeriums "schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer überführt werden". Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) fordert, dass Hersteller und Händler beim Neuwagenangebot künftig die für das Fahrzeug fällige Kraftfahrzeugsteuer deklarieren müssen, um für die Verbraucher mehr Transparenz zu schaffen. ARCD