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Neues Gesetz erlaubt Erfolgshonorare für Rechtsanwälte und Rechtsberatung durch Nichtjuristen

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Ab dem 1. Juli dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar vereinbaren. Zulässig sei dies nur dann, wenn der Mandant aus wirtschaftlichen Gründen auf diese Möglichkeit angewiesen ist, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit. Dies sieht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor.

Voraussetzung: Der Mandant müsse "nicht arm genug für den Anspruch auf gesetzliche Prozesskostenhilfe und nicht reich genug für eine Prozessführung" nach dem üblichen Gebührenrecht sein, um das Honorar frei vereinbaren zu können, erläutert DAVHauptgeschäftsführer Cord Brügmann. Ein denkbarer Fall wäre zum Beispiel eine hohe Schmerzensgeld- oder Rentenforderung nach einem Verkehrsunfall, die der Mandant bei unsicherem Ausgang nicht finanzieren könne. Nach einer aktuellen DAV-Umfrage erklärten 40 Prozent der angesprochenen Rechtsanwälte, für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars offen zu sein. Brügmann rechnet damit, dass sich die Honorare bei 10 bis 20 Prozent vom materiellen Klageerfolg einpendeln werden. Auch bei der Rechtsdienstleistungsbefugnis sieht das neue Gesetz Lockerungen vor. So dürfen künftig Nichtanwälte im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen. Als Beispiel nennt das Bundesjustizministerium in einer Mitteilung eine Kfz-Werkstatt, die mit der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten auch die allgemeine Schadenpauschale geltend machen kann. Kfz-Betriebe dürfen nunmehr ihre Kunden schon bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über ihre Rechte informieren.Bisher bewegten sich solche Rechtsauskünfte in einer juristischen Grauzone. Neben berufsständischen und ihnen ähnlichen Vereinigungen (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Mietervereine) dürfen künftig auch große Mitgliedervereine wie beispielsweise Automobilclubs ihre Mitglieder rechtlich beraten.
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