- ARCD rät: Überprüfung spätestens nach 100 km
- Werkstätten müssen Ihre Kunden auf Sicherheitsaspekt hinweisen
- Internetportal www.reifenqualitaet.de mit zahlreichen Informationen
Für jeden Radwechsel bei Kraftfahrzeugen gilt der Grundsatz, dass die Radmuttern aus Sicherheitsgründen nach einer gewissen Zeit und Fahrtstrecke nachgezogen werden müssen - spätestens nach 100 km. So können Fehler bei der Montage entdeckt und folgenschwere Unfälle vermieden werden. "Dies gilt für Hobbybastler ebenso wie für Werkstätten", erläutert ARCD-Sprecher Josef Harrer. Viele Reifen- und Werkstattbetriebe erinnern daher aus Haftungsgründen ihre Kunden mit einem Vermerk auf der Rechnung an das Nachziehen der Muttern, manche Betriebe bringen sogar einen Aufkleber an der Windschutzscheibe an.
Laut einem Urteil des Landesgerichtes Heidelberg (Az: 1 S 9/10) musste eine Autowerkstatt an einen Fahrer nach einem Unfall 70 Prozent des Schadens zahlen. Die Werkstatt hatte ihren Kunden nicht deutlich genug auf das notwendige Nachziehen der Radmuttern hingewiesen.
Der Fahrer blieb jedoch wegen seiner Mitverantwortung auf 30 Prozent der Schadensumme sitzen.
Wie der ARCD vom Reifenverband BRV erfuhr, sind Nachkontrollen und das Nachziehen der Radmuttern zumindest in jener Werkstatt kostenlos, die den Radwechsel vornahm.
Über weitere Fragen rund um das Thema Reifen informiert im Übrigen die Initiative "Reifenqualität - Ich fahr auf Nummer sicher!", die der ARCD aktiv unterstützt. Infos unter www.reifenqualitaet.de.