Wenn Motorradfahrer in enger Formation unterwegs sind und/oder vorher verabredet haben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, können sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin. In dem Fall waren vier Motorradfahrer erheblich schneller als erlaubt im Pulk über eine Bundesstraße gerast. Als einer der Biker plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer beim Ausweichversuch von der Fahrbahn ab und stürzte. Er verklagte den "Bremser" auf Schadensersatz - ohne Erfolg. Die Fahrt in enger Formation mit stark erhöhter Geschwindigkeit verglich das Gericht mit sportlichen Wettbewerben und deren erheblichem Gefahrenpotential. Dort sei es in der Regel ausgeschlossen, bei einem Schaden den Verursacher in Anspruch zu nehmen. Das Gericht klärte erst gar nicht die Frage, ob ein zu geringer Sicherheitsabstand und mangelnde Aufmerksamkeit schuld am Unfall waren. Die Umstände des Unfalls seien vielmehr so, dass von einem "gegenseitigen Haftungsverzicht" auszugehen sei. Eine Umfrage unter 2000 Verkehrsteilnehmern im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) fand heraus, dass 72 Prozent der Auto- und 57 Prozent der Motorradfahrer glauben, die größten Gefahrenquellen für Motorradfahrer gingen vom eigenen Verhalten der Biker aus. Die Statistik zeichnet allerdings ein etwas freundlicheres Bild: Von allen Unfällen mit Personenschaden, an denen Motorradfahrer im Jahr 2006 beteiligt waren, wurden 52 Prozent nicht durch Biker, sondern von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.
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