Schwere Lastwagen sollen auf Autobahnen bei Schnee, starken Regenfällen und Nebel nicht mehr überholen dürfen. Dies sieht eine Bundesrats-Initiative aus Rheinland-Pfalz vor, die in den Fachausschüssen der Ländervertretung beraten und voraussichtlich Anfang März verabschiedet werden soll. Auf den rund 12.200 Autobahnkilometern in Deutschland sind nämlich nach Angaben von Bundesverkehrsminister Tiefensee etwa 2.500 km staugefährdet. In seinem Masterplan Güterverkehr und Logistik sind daher zeitliche und regionale Lkw-Überholverbote als Maßnahmen zur Staubekämpfung vorgesehen. In Sachsen will man damit die so genannten Elefantenrennen ausbremsen: Seit kurzem gibt es auf der Autobahn A 4 zwischen dem Dreieck Dresden-Nord und der Anschlussstelle Hermsdorf ein zeitlich begrenztes Überholverbot. In Fahrtrichtung Görlitz gilt es werktags von 15.00 bis 18.00 Uhr, in Fahrtrichtung Dresden werktags von 7.00 bis 10.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solches Lkw-Überholverbot bereits auf rund 900 Kilometern Autobahnstrecke. Die Zahl der Unfälle sei dadurch zurückgegangen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Autobahnen habe sich erhöht, meldet das Düsseldorfer Verkehrsministerium. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) begrüßt ausdrücklich die Absicht der Politik, die Gefahren durch riskante Überholmanöver und Lkw-Schneckenrennen auf zweispurigen Autobahnabschnitten sowie bei schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen zu bekämpfen. Und erinnert in diesem Zusammenhang an ein hoffentlich Konsequenzen nach sich ziehendes Urteil des OLG Hamm (Az: 4 Ss Owi 629/08), nach dem ein solcher Lkw-Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauern darf. ARCD
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