Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 39479

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

Verkehrsminister für Lkw-Überholstopp auf zweistreifigen Autobahnen bei extremer Wetterlage

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Lastwagen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sollen nach dem Willen der Bundesländer bei schlechtem Wetter nicht mehr überholen dürfen. Das beschlossen die Länderverkehrsminister einstimmig bei ihrer Sitzung am 17. April in Brüssel. Allerdings soll das Verbot nur für zweispurige Autobahnen gelten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee äußerte bereits Sympathie für diesen Vorstoß seiner Länderkollegen. Er will ein Brummi-Über holverbot bei Schnee und Eisglätte auf Autobahnen so schnell wie möglich umsetzen. Bei den Verkehrsministern gibt es Überlegungen, den Überholstopp auch bei Starkregen anzuwenden.

Laut Bayerns Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike soll eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch in diesem Jahr im Bundesrat eingebracht werden. Es soll damit insbesondere vermieden werden, dass bei Schnee und Eis liegengebliebene Lkw die gesamte Autobahn blockieren. Verkehrsminister Oliver Wittke aus Nordrhein-Westfalen berichtete im ZDF-Morgenmagazin von guten Erfahrungen mit einem Lkw-Überholverbot. In seinem Bundesland gelte bereits auf insgesamt 900 Kilometern Autobahnstrecke ein Überholverbot.

Die Zahl der Unfälle sei zurückgegangen und die Durchschnittsgeschwindigkeit auf Autobahnen habe sich erhöht. Für Karl-Heinz Daehre (Sachsen-Anhalt), Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, kommt aber ein generelles Überholverbot für Lkw auf Autobahnen nicht infrage. Dies würde auf der rechten Spur eine Lastwagen-Schlange erzeugen, die Autofahrern keine Chance zum gefahrlosen Auf- und Abfahren gäbe. Auch solle das Überholverbot nicht für Lkw gelten, die an liegengebliebenen Fahrzeugen vorbeiziehen wollen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) begrüßt die Pläne der Verkehrsminister für ein Schlechtwetter-Überholverbot. Gegen ein generelles Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen hat der Club aber Bedenken, weil dadurch das permanente Linksfahren von Pkw provoziert werden könnte. Ein Einordnen von Autos auf die rechte Spur wäre erschwert, wenn Brummis keinen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Lkw einhalten. Zudem sei eine erhöhte Übermüdungsgefahr für Brummifahrer gegeben, wenn sie monoton lange Zeit nur auf der rechten Seite hinter Bummlern unter ihren Kollegen in der Schlange fahren müssten. Doch die besten Regelungen zeigen wenig Wirkung, wenn sie nicht erschöpfend kontrolliert werden.

Daher fordert der ARCD mit der Verschärfung des Überholverbots für Lkw auch für eine stärkere Überwachung desselben zu sorgen.

Anlagen

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.