Kinderdokumente, die vor dem Stichtag 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zum 12. Geburtstag verlängert werden. Die Personalausweispflicht besteht weiterhin ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch der Eltern gibt es auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis, der gewöhnlich für Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreicht. Im übrigen entscheidet allein das Zielland, ob ein Kinderreisepass zur visumfreien Einreise in dieses Land berechtigt. Für die USA reicht zum Beispiel ein Kinderreisepass ohne Visum nicht aus. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen im Ausland gibt es bei den Botschaften der Länder und über die Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Hinweise zu Pass- und Ausweisdokumenten stehen auf der Homepage des Innenministeriums in Berlin(www.ePass.de)
Wichtige Änderungen bei Reisedokumenten für Kinder
Kinderdokumente, die vor dem Stichtag 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zum 12. Geburtstag verlängert werden. Die Personalausweispflicht besteht weiterhin ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch der Eltern gibt es auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis, der gewöhnlich für Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreicht. Im übrigen entscheidet allein das Zielland, ob ein Kinderreisepass zur visumfreien Einreise in dieses Land berechtigt. Für die USA reicht zum Beispiel ein Kinderreisepass ohne Visum nicht aus. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen im Ausland gibt es bei den Botschaften der Länder und über die Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Hinweise zu Pass- und Ausweisdokumenten stehen auf der Homepage des Innenministeriums in Berlin(www.ePass.de)