Derzeit steht an einigen Autobahnabschnitten versuchsweise ein neues Verkehrsschild. Es fordert die Verkehrsteilnehmer auf, versetzt zu den auf der rechten Spur rollenden Lkw zu fahren, also jeweils auf Höhe der Lücke, die zwei hintereinander fahrende Brummis zwischen sich lassen. Der ARCD weist in diesem Zusammenhang auf § 4 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin:
Danach müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und auch Busse einen Abstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, wenn ihre Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. Bei Verstößen drohen einem Ersttäter eine Geldbuße von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Nach Beobachtungen des ARCD sind allerdings Abstandsünden in Baustellen relativ häufig zu beobachten. Der Club fordert die zuständigen Behörden zu mehr Kontrollen und zu einer unnachsichtigen Ahndung auf, um für mehr Abschreckung bei Bus- und Brummifahrern zu sorgen. Autoreisenden rät der Club, schon vor der großen Fahrt zu klären, auf welchen Strecken mit Baustellen zu rechnen ist, um sie vielleicht umfahren zu können. Dafür bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite www.bmvbs.de mit seinem Baustelleninformationssystem (BIS) eine gute Hilfe an.