Die Klagen über Ferienangebote auf Basis von Teilzeitnutzungsrechten (Time-Sharing) sind beim Europäischen Verbraucherschutzzentrum GIE im Zeitraum 2002 bis 2005 von 3600 auf rund 2100 zurückgegangen, seitdem aber wieder im Steigen begriffen. Die Mehrzahl davon kommt aus Deutschland (577 von 2256 im Jahr 2006). Grund dafür ist laut Erhebungen der europäischen Kommission der steigende Anteil neuer Produkte auf dem Markt, wie Discount Travel Angebote, Ferienclubs und Teilzeitnutzung von Wohnmobilen, Hausbooten oder Kreuzfahrtschiffen. Sie fallen nicht unter die EU-Richtlinie für Teilzeit Ferienwohnungen, die Informations- und Rücktrittsrechte seit 1994 regelt. „Beim Verkauf dieser Produkte," meinte die neue EU-Kommissarin für Konsumentenschutz, Meglena Kuneva, „wird noch häufig großer Druck ausgeübt. Die Rechte der Verbraucher werden missachtet, und die Praktiken betrügerischer Geschäftemacher bringen die seriösen Unternehmen in Verruf." Der Vorschlag einer neuen EU-Regelung dehnt daher den Anwendungsbereich der Time-Sharing-Richtlinie auf andere langfristige Ferienangebote und Teilnutzungsrechte aus, auch wenn diese eine kürzere Laufzeit als drei Jahre haben. Ebenso sollen fortan klare Informationspflichten und -rechte in Bezug auf Tausch und Wiederverkauf von Time-Sharing-Produkten gelten, um sicherzustellen, dass sich die betroffenen Urlauber ein realistisches Bild von dem Angebot machen können und keine üblen Enttäuschungen erleben. Rechtzeitig vor der Haupturlaubszeit hat das EU-Verbraucherschutzzentrum in Luxemburg ein neues Faltblatt aufgelegt, das Urlauber vor unseriösen Praktiken warnt, die Rechtslage darstellt und Hilfe anbietet. Im Zweifelsfall empfiehlt der ARCD - vor Vertragsunterzeichnung - einen Klick auf www.cecluxembourg.lu oder Informationen im EU-Verbraucherzentrum GIE (Tel. 00 352 26 84 641) einzuholen. ARCD
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