- Keine Verkürzungen der Wahrheit
- Politik muss Rückgrat haben erkannte Fehler zu korrigieren
- WHO: 40µg-Richtwert für NO2 als Grenzwert ungeeignet
Der AvD weist diese Darstellung als falsch, weil unzulässig verkürzt zurück. Richtig ist vielmehr, dass die EU im Jahr 1993 die WHO dazu gedrängt hat, einen neuen, schärferen Grenzwert für den Anteil von Stickstoffen an der Luft zu ermitteln. Dabei wurden auch Einwände der WHO-Experten ignoriert, dass dieses Ansinnen aufgrund der widersprüchlichen Datenlage nahezu unmöglich sei. Da die aber auf ihrem Auftrag insistierte, griff die Expertengruppe der WHO auf neun ältere Studien zurück, die den Zusammenhang von Atemwegserkrankungen bei Kindern und dem Vorhandensein eines Gasherds in der Wohnung untersuchte, und werteten deren Daten im Rahmen einer Metaanalyse aus. Der sich daraus ergebende Bericht der WHO-Gutachter ist im Wortlaut nahezu identisch mit einem fünf Jahre älteren Bericht der US-Umweltbehörde, die keine Dosis-Wirkungs-Beziehung für NOx feststellen konnte. Um der EU dennoch einen Wert übermitteln zu können, hat die WHO einen Grenzwert geschätzt und dafür mangels brauchbarer Daten zugrunde gelegt, dass sich die NO2-Konzentration in der Luft von Haushalten mit Gasherd im jährlichen Mittel um 40 µg pro Kubikmeter erhöht. Diesen Wert übermittelte die WHO als Vorschlag für einen Richtwert an die EU.
WHO: Richtwert als Grenzwert ungeeignet
Als die WHO im Jahr 2000 den NO2-Richtwert von 40 µg pro Kubikmeter Luft in ihren Leitlinien zur Luftqualität in Europa veröffentlichte, hat sie ausdrücklich vor der Gleichsetzung von Richtwert und Grenzwert gewarnt. Als Richtwert definiert die WHO eine mittlere persönliche Belastung unterhalb der keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Politik muss der Aufrichtigkeit verpflichtet sein
Der AvD fordert daher EU-Kommissar Vella auf, die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter mit verfälschten Darstellungen vorsätzlich unwahr zu informieren und darüber hinaus zur Kenntnis zu nehmen, dass auch Experten in anderen Ländern den NO2-Grenzwert der EU in Zweifel ziehen. So hat die US-Umweltbehörde erst im April 2018 nochmals bekräftigt, dass unterhalb eines Jahresmittelwerts von 100 µg NO2 keine Hinweise auf gesundheitliche Schäden existieren. Und eine Expertengruppe des britischen Gesundheitsministeriums war sich ihrem im August 2018 veröffentlichten Bericht noch nicht einmal sicher, ob NO2 überhaupt Auswirkungen auf die Sterblichkeit hat. Die Politik in Berlin wie auch in Brüssel ist gut beraten, die Bedenken der internationalen Fachleute sowie die jetzt veröffentlichte Erklärung von mehr als 100 Lungen- und Atemwegsmedizinern nicht länger zu ignorieren und den einst festgelegten Grenzwert eingehend auf seine wissenschaftliche Fundiertheit zu prüfen. Wer nicht den Populisten und Extremisten das Feld bereiten will, der muss den Mut aufbringen, Fehler aufrichtig einzugestehen und gegebenenfalls zu korrigieren.
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